Wenn es darum geht, selbstständig zu arbeiten, stehen verschiedene Optionen zur Auswahl, wie du tätig sein kannst oder musst. Es gibt klare Vorgaben, wann eine freiberufliche Tätigkeit möglich ist und wann ein Gewerbe angemeldet werden muss. Hier erfährst du alles Wichtige zu diesem Thema
Es ist wichtig, den Unterschied zwischen einer gewerblichen und einer freiberuflichen Tätigkeit zu kennen, da einige Besonderheiten für freie Berufe gelten. Wenn du als Freiberufler arbeiten möchtest, musst du beispielsweise kein Gewerbe anmelden. Als Freiberufler zahlst du außerdem nur die Einkommenssteuer und die Umsatzsteuer (nur unter ganz bestimmten Umsätzen), während die Gewerbesteuer im Gegensatz zu Gewerbetreibenden für dich keine Rolle spielt. Wenn du dich für eine freiberufliche Tätigkeit entscheidest, solltest du diese spätestens vier Wochen nach Beginn formlos beim Finanzamt anzeigen.
Aufgrund der Besonderheiten, die für Freiberufler gelten, ist es ratsam, zu Beginn abzuklären, ob du mit deinem Business Freiberufler bist oder einer gewerblichen Tätigkeit nachgehst. Dies solltest du am besten von deinem zuständigen Finanzamt klären. Es geht dabei nicht um eine förmliche Anerkennung deiner Freiberuflichkeit, sondern um die Einstufung im steuerrechtlichen Sinn. Diese Auskunft, die vom Finanzamt erteilt wird, ist unverbindlich. Für eine verbindliche Festlegung müssen sehr hohe Anforderungen erfüllt werden.
Wenn es um eine künstlerische Tätigkeit geht, ist es wichtig zu klären, ob diese als freiberuflich eingestuft werden kann oder ob ein Gewerbe angemeldet werden muss. Hierbei kann die Anhörung eines Sachverständigen im Zweifel hilfreich sein. Eine solche Begutachtung erfolgt beispielsweise durch den Verband Bildender Künstler und Künstlerinnen Württemberg e.V. (VBKW).
Die persönliche Arbeitsleistung zählt als wesentliches Merkmal bei der Abgrenzung einer freiberuflichen Tätigkeit gegenüber dem Gewerbe.
Wenn du als Freiberufler aufgrund deiner eigenen Fachkenntnisse eigenverantwortlich und leitend agierst, führt auch die Mitwirkung vorgebildeter Arbeitskräfte nicht dazu, dass du ein Gewerbe anmelden musst. Dies gilt erst recht, wenn diese Arbeitskräfte ebenfalls freiberuflich tätig sind. Die eigenverantwortliche und leitende Tätigkeit darf sich nicht nur auf einen Teilaspekt deiner Berufspraxis erstrecken, sondern muss die gesamte Tätigkeit umfassen. Du gehst einer leitenden Tätigkeit nach, wenn du nicht nur die Durchführung der Arbeit, sondern auch die Grundzüge der Organisation festlegst. Außerdem gehört dazu, dass du grundsätzliche Fragen überwachst und entscheidest, die nach festgelegten Grundzügen ausgerichtet sind. Du bist leitend tätig, wenn du die volle Verantwortung trägst. Und zwar für jeden einzelnen Auftrag.
Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit einer Kombination aus freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit. Dazu kannst du deinen Steuerberater, deinen Rechtsanwalt oder das IFB, also das Institut für Freie Berufe Nürnberg konsultieren.
Hinweis: Die freiberufliche Tätigkeit unterscheidet sich von einer freien Mitarbeit und ist daher nicht damit gleichzusetzen.,
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